Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Besonderheiten für Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister

Arbeitsrecht 14.03 Personalblatt

Lohnfortzahlung in der Zeitarbeit – Rechte und Pflichten

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wesentliches arbeitsrechtliches Thema in der Zeitarbeitsbranche. Während die grundlegenden Regelungen durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vorgegeben sind, gibt es für Zeitarbeitsfirmen und ihre Arbeitnehmer einige Besonderheiten. Unternehmen müssen genau wissen, wann eine Lohnfortzahlung erfolgen muss und welche Möglichkeiten bestehen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Zeitarbeit?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn sie unverschuldet erkranken und ihr Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Zeitarbeitnehmer derzeit in einem Einsatz ist oder nicht. Entscheidend ist, dass ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Wichtig ist hierbei die Rolle der Personaldienstleister. Da diese als Arbeitgeber fungieren, sind sie auch zur Lohnfortzahlung verpflichtet – nicht das Kundenunternehmen, in dem der Arbeitnehmer tätig ist. Ein Irrtum, der in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen führt.

Herausforderungen für Personaldienstleister

Personaldienstleister tragen das finanzielle Risiko für krankheitsbedingte Ausfälle, da sie den Lohn zahlen müssen, auch wenn keine Einnahmen durch den Einsatz des Mitarbeiters generiert werden. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn eine hohe Krankenquote entsteht oder ein Einsatz frühzeitig beendet wird.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn Kundenunternehmen sich gegen eine Weiterbeschäftigung nach der Krankheitsphase entscheiden. Da die Arbeitnehmer aber weiterhin beim Personaldienstleister angestellt sind, müssen alternative Einsatzmöglichkeiten gefunden werden.

Wie lassen sich rechtliche Konflikte mit Kundenunternehmen vermeiden?

Um Konflikte mit Kundenunternehmen zu vermeiden, sollten klare vertragliche Regelungen getroffen werden. Folgende Punkte sollten in Rahmenverträgen explizit geregelt sein:

  • Einsatzverpflichtung nach Krankheitsphase: Kundenunternehmen sollten sich verpflichten, den Arbeitnehmer nach der Krankheitsphase wieder zu beschäftigen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
  • Informationspflichten: Personaldienstleister sollten Kundenunternehmen über Krankheitsausfälle informieren, um eine frühzeitige Planung zu ermöglichen.
  • Vergütung von Bereitstellungszeiten: Einige Unternehmen vereinbaren Pauschalen für Zeiten, in denen Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht arbeiten können.

Umlage U1: Entlastung für Personaldienstleister

Um das finanzielle Risiko zu minimieren, können sich Zeitarbeitsunternehmen an der Umlage U1 beteiligen. Diese Umlage erstattet einen großen Teil der Lohnfortzahlungskosten, sodass das wirtschaftliche Risiko für den Personaldienstleister gesenkt wird. Die Teilnahme an der Umlage ist für Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern verpflichtend, aber auch größere Zeitarbeitsfirmen können sich freiwillig versichern.

Praxisbeispiel: Konflikte durch Krankheitsausfall

Ein Zeitarbeitnehmer arbeitet in einem Kundenbetrieb und erkrankt während des Einsatzes. Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung fordert der Kunde, dass der Arbeitnehmer nicht mehr eingesetzt wird. Der Personaldienstleister steht nun vor der Herausforderung, entweder eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden oder das Arbeitsverhältnis zu beenden – was zu arbeitsrechtlichen Risiken führt.

Hier zeigt sich die Bedeutung von klaren vertraglichen Regelungen und einer vorausschauenden Personalplanung. Auch das Führen von Krankenstatistiken und eine aktive Gesundheitsförderung können langfristig dazu beitragen, die Krankenquote zu senken und finanzielle Belastungen zu minimieren.

Blick in die Zukunft: Gesetzliche Entwicklungen und Herausforderungen

Die Lohnfortzahlung in der Zeitarbeit bleibt ein sensibles Thema, das durch gesetzliche Änderungen weiter beeinflusst werden kann. Insbesondere Forderungen nach einer längeren Lohnfortzahlungsdauer oder einer höheren Kostenbeteiligung von Kundenunternehmen könnten in Zukunft für Veränderungen sorgen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den aktuellen Regelungen auseinandersetzen und ihre Verträge entsprechend anpassen.

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