Die Zeitarbeit in Deutschland wird maßgeblich durch tarifliche Regelungen geprägt, die Arbeitsbedingungen und Löhne definieren. Die beiden dominierenden Tarifverträge in der Branche, iGZ und BAP, setzen unterschiedliche Schwerpunkte, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben können. Für Personaldienstleister stellt sich die Frage, welcher Tarifvertrag besser zu ihrem Geschäftsmodell passt.
Wie unterscheiden sich die Tarifverträge in der Praxis?
Grundlagen der Tarifverträge
Der iGZ-Tarifvertrag wird vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen eV (iGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossen. Der BAP-Tarifvertrag stammt hingegen vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Beide Tarifverträge legen Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen fest, unterscheiden sich jedoch im Detail.
Lohngruppen und Branchenzuschläge
Beide Tarifverträge enthalten Lohngruppen, die sich nach Qualifikation und Tätigkeit richten. Die Einführung von Branchenzuschlägen stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer je nach Einsatzbranche stufenweise höhere Löhne erhalten. Der iGZ-Tarifvertrag ist hier häufig flexibler, während der BAP-Tarifvertrag eine strengere Definition der Zuschlagsstufen bietet.
Arbeitszeitregelungen
In der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen zeigt sich der iGZ-Tarifvertrag als etwas flexibler, was insbesondere für kleinere Unternehmen von Vorteil sein kann. Der BAP-Tarifvertrag legt dagegen stärker standardisierte Arbeitszeitregelungen fest, die mehr Planungssicherheit bieten.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und Vertragsgestaltung
Lohnabrechnung
Die Unterschiede in den Branchenzuschlägen haben direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Unternehmen, die häufig Mitarbeiter in unterschiedlichen Branchen einsetzen, profitieren von einem klar strukturierten Zuschlagssystem, wie es der BAP-Tarifvertrag bietet.
Vertragsgestaltung
Flexibilität in der Vertragsgestaltung ist ein wesentlicher Vorteil des iGZ-Tarifvertrags. Er erlaubt individuelle Anpassungen, die den spezifischen Anforderungen von Personaldienstleistern gerecht werden können. Der BAP-Tarifvertrag punktet dagegen durch eine höhere Standardisierung, die den Verwaltungsaufwand reduziert.
Tipps für die Auswahl des passenden Tarifvertragsmodells
Analyse des Geschäftsmodells
Bevor sich ein Personaldienstleister für einen Tarifvertrag entscheidet, sollte er sein Geschäftsmodell genau analysieren. Unternehmen, die auf unterschiedliche Branchen und flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen sind, könnten vom iGZ-Tarifvertrag profitieren.
Kosten-Nutzen-Abwägung
Die Wahl des Tarifvertrags hat finanzielle Auswirkungen. Unternehmen sollten die Kosten für Branchenzuschläge, administrative Anforderungen und mögliche Prozesse durch standardisierte Prozesse abwägen.
Beratung und Schulung
Eine umfassende Schulung der HR-Abteilung ist unerlässlich, um die Feinheiten des gewählten Tarifvertrags zu verstehen. Darüber hinaus kann eine Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal auszuschöpfen.
Die Entscheidung zwischen iGZ- und BAP-Tarifvertrag hängt von den individuellen Anforderungen eines Unternehmens ab. Beide Modelle bieten Vorteile, die bei der richtigen Umsetzung zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer effizienteren Verwaltung führen können.